Monteurwohnung - Monteurzimmer - Ferienwohnungen -
Zimmervermietung
Sibbesse - Hildesheim / Alfeld und Langelsheim - Lautenthal / Bad Harzburg / Goslar
SIBBESSE und LAUTENTHAL
mobil 0176-43055541
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zu. Gleichzeitig erkennen Sie bei einer anschließenden Buchung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive der Zahlungsmodalitäten, Stornierungsbedingungen und der Hausordnung verbindlich
an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Mietkonditionen
für die Ferienwohnungen in Sibbesse und
Lautenthal
1. Geltungsbereich und Portfolio
- Gegenstand: Vermietung von drei voll ausgestatteten
Ferienwohnungen in Sibbesse und Lautenthal.
- Zielgruppe: Die Unterkünfte stehen Monteuren,
Dienstreisenden und Privatpersonen zur Verfügung.
- Mietdauer: Buchungen sind ab einer Mindestaufenthaltsdauer
von einer Nacht möglich.
- Langzeitvermietung: Für Geschäftsreisende ist die Nutzung
als Dienstwohnung bei Bedarf auch über einen Mietvertrag möglich (z. B. ab 6
Monaten mit monatlicher Verlängerung).
2. Anreise, Check-in und Kommunikation
- Check-in-Zeiten: Die Anreise erfolgt regulär zwischen
15:00 und 18:00 Uhr oder nach individueller Vereinbarung.
- Einweisung: Der Vermieter kontaktiert den Gast frühzeitig
vor der Anreise für die entsprechende Schlüsselübergabe und Einweisung.
- Kommunikation: Für eine schnelle Kontaktaufnahme nach der
Buchung wird die Nutzung von WhatsApp empfohlen.
3. Zahlungsmodalitäten, Abrechnung und Langzeitrabatte
- Zahlungsweise: Die Miete für die jeweilige Ferienwohnung
ist bis zum Anreisetag per Vorkasse zu zahlen. Barzahlung ist ausgeschlossen.
- Buchungsbestätigung: Der Gast erhält vorab eine Rechnung.
Deren Erstellung und Übersendung bestätigt gleichzeitig die verbindliche Buchungsanfrage.
- Langzeitbuchungen: Bei längerfristigen Buchungen durch
Monteure erfolgt die Abrechnung jeweils einmal in der Woche.
- Langzeitrabatt: Bei zusammenhängenden Buchungen
ab einer Dauer von 1 Monat (Langzeitvermietung) kann
ein individueller Rabatt gewährt werden. Dieser bedarf der vorherigen Absprache und wird auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
- Firmenbuchung: Bei Monteuren ist die Buchung über das
anmietende Unternehmen sowie eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung erwünscht.
- Verlängerung: Eine Verlängerung der Buchung kann auch
mündlich und vor Ort erfolgen. Ein vereinbarter Langzeitrabatt gilt für den Verlängerungszeitraum nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Stornierungsbedingungen
- Stornierungsausschluss: Gebuchte Zeiträume sind
verbindlich. Bei einer Stornierung oder Nichtanreise gelten je nach Standort folgende Regelungen für den verbleibenden Anspruch auf den Mietpreis:
- In Sibbesse: Es bleibt der Anspruch auf
100 % des vollen Mietpreises bestehen; der gebuchte
Zeitraum muss vollumfänglich gezahlt werden.
- In Lautenthal: Bei einer Stornierung oder Nichtanreise
werden 90 % des vereinbarten Mietpreises fällig (wobei 10 % für
ersparte Eigenaufwendungen des Vermieters in Abzug gebracht werden).
5. Haftung und Sorgfaltspflicht des Gastes
- Pflegliche Behandlung: Die Gäste verpflichten sich, die
Unterkünfte, das Inventar und die Immobilie stets pfleglich zu behandeln.
- Schadenshaftung: Für alle während des Aufenthalts
entstandenen Schäden am Inventar oder der Immobilie haftet bei gewerblichen Buchungen die anmietende Firma bzw. das Unternehmen gesamtschuldnerisch. Privatpersonen haften im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen jeweils selbst für verursachte Schäden.
- Meldepflicht: Bereits bei der Anreise vorhandene Schäden,
Mängel oder sonstige Auffälligkeiten in den Räumlichkeiten müssen dem Vermieter unverzüglich und ohne Verzögerung direkt mitgeteilt werden, damit schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt werden
kann.
6. Haftungsbeschränkung des Vermieters
- Allgemeine Haftung: Der Vermieter haftet unbeschränkt für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Für sonstige Schäden (z. B. Sach- und
Vermögensschäden) haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Infrastrukturausfall: Die Haftung des Vermieters für
kurzzeitige Ausfälle, Unterbrechungen oder Störungen der Infrastruktur, insbesondere der öffentlichen Strom-, Wasser-, Gas- oder Heizungsversorgung, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat
den Ausfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder die Beseitigung der Störung pflichtwidrig verzögert.
- Internet und TV-Empfang: Die Bereitstellung von Internet
und Fernsehen ist ausdrücklich kein Bestandteil der geschuldeten mietvertraglichen Hauptleistung. Eine Haftung des Vermieters für Schadensersatz, Verdienstausfall oder Mietminderung bei Ausfall,
Störung oder verzögerter Bereitstellung des Internetzugangs oder des TV-Empfangs (z. B. durch einen Anbieterwechsel, ausstehende Technikertermine, Signalstörungen oder Hardwaredefekte) ist
ausgeschlossen.
- Unmöglichkeit und Höhere Gewalt: Wird die Bereitstellung
der Unterkunft durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt (z. B. Elementarschäden, Unbewohnbarkeit durch Rohrbruch, behördliche Sperrung) unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich in diesen Fällen maximal auf die Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises
für den nicht genutzten Zeitraum. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Ersatzkosten für Ersatzunterkünfte oder Wegezeiten) sind ausgeschlossen.
7. Internet-, WLAN- und TV-Nutzung
- Nutzungsrecht: Der Vermieter stellt dem Gast im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Zugang zum Internet (WLAN) sowie ein TV-Gerät (inkl. Empfang) als unverbindliche, freiwillige und kostenlose Zusatzleistung (Gefälligkeit) zur
Verfügung. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, eine lückenlose, störungsfreie Verfügbarkeit des Internets oder ein dauerhaft fehlerfreier TV-Empfang werden nicht
geschuldet.
- Haftungsausschluss bei Ausfall: Bei Störungen, Ausfällen
oder zeitweisen Einschränkungen des Internetanschlusses oder des TV-Empfangs aufgrund von Wartungsarbeiten (sei es durch den Netzanbieter/Kabelnetzbetreiber oder durch den Vermieter) oder aufgrund
einer Erstinstallation bzw. eines laufenden Neuanschlusses des Objektes an das Internetnetz besteht kein Anspruch des Gastes auf Mietminderung, Schadensersatz, Rückzahlung oder eine Aufrechnung. Dies
gilt ebenso bei unvorhersehbaren technischen Defekten oder höherer Gewalt, sofern dem Vermieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist. Der Vermieter wird sich im Rahmen
des Zumutbaren um eine schnelle Behebung bzw. Fertigstellung bemühen.
- Rechtliche Verantwortung: Die Nutzung des Internets und
der bereitgestellten TV-Dienste (z. B. Smart-TV-Apps) erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Gastes. Der Gast verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht für rechtswidrige Handlungen zu
nutzen. Insbesondere sind illegales Filesharing (z. B. Nutzung von Tauschbörsen, illegale Downloads), das Abrufen oder Verbreiten verbotener Inhalte, das kostenpflichtige Bestellen von Inhalten auf
Rechnung des Vermieters sowie strafbare Handlungen im Netz untersagt.
- Freistellung: Der Gast stellt den Vermieter sowie dessen
gesetzliche Vertreter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder unerlaubten Mediathek-Käufen) frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung durch den Gast
oder dessen Mitreisende entstehen. Das buchende Unternehmen haftet gesamtschuldnerisch für seine eingebuchten Mitarbeiter.
8. Hausrecht und Zutrittsrecht im Notfall
- Hausrecht des Gastes: Mit dem Abschluss des
Beherbergungsvertrages steht dem Gast während des vereinbarten Buchungszeitraums das alleinige Hausrecht für die überlassenen Räumlichkeiten zu. Ein unangekündigtes Betreten der Räume durch den
Vermieter, dessen gesetzliche Vertreter oder dessen Personal ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Notfallschlüssel: Der Vermieter behält sich jedoch das
Recht vor, für unvorhersehbare, akute Notfälle (z. B. Wasserrohrbruch, Brand, Gasgeruch, akuter Heizungsausfall oder vergleichbare Gefahren für die Immobilie oder die Bewohner) einen Notfallschlüssel
einzubehalten.
- Zutritt bei Gefahr: Der Vermieter, dessen gesetzliche
Vertreter oder von diesen beauftragte Dritte (z. B. Handwerker, Notdienste) sind im Falle einer solchen akuten Gefahr (Gefahr im Verzug) berechtigt, die Mieträume auch in Abwesenheit des Gastes zu
betreten, um Folgeschäden abzuwenden. Der Gast wird über ein solches Betreten unverzüglich im Nachgang informiert.
- Planbare Arbeiten: Für planbare Wartungsarbeiten,
notwendige Reparaturen oder vereinbarte Zwischenreinigungen (z. B. bei längerfristigen Monteur-Buchungen) wird der Vermieter oder dessen gesetzlicher Vertreter den Zutritt rechtzeitig (in der Regel
mindestens 24 Stunden vorher) mit dem Gast oder dem buchenden Unternehmen abstimmen.
9. Regelung zur Endreinigung
- Kostenfreiheit bei Eigenleistung: Auf die Erhebung einer
pauschalen Endreinigungsgebühr wird von Seiten des Vermieters komplett verzichtet, wenn der Gast die Reinigung der Wohnung vor der Abreise selbst ordnungsgemäß, gründlich und nach den jeweils
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vornimmt.
- Voraussetzung: Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass
der Gast dies bereits im Vorfeld des Aufenthalts verbindlich erklärt.
- Materialstellung: Sämtliche dafür benötigten
Putzutensilien, Reinigungsmittel und Geräte werden dem Gast direkt in der Unterkunft kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Reinigung behält sich der Vermieter vor,
die Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
10. Hausordnung
- Rauchverbot: In allen Ferienwohnungen gilt ein striktes
Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten für Sonderreinigung und eventuellen Mietausfall dem Gast bzw. dem buchenden Unternehmen in Rechnung gestellt.
- Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach
vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
- Gerichtsstand: Sofern es sich bei dem Vertragspartner um
einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des
Vermieters.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien
mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
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Sonderwünsche? Frag mich einfach! Du brauchst vorab spezielle Infos, suchst einen bestimmten Service vor Ort oder hast ein organisatorisches Anliegen
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Schlussbestimmungen und
Verbraucherinformationen
Gerichtsstand: Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des
Vermieters.
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter europa.eu finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Vermieter nicht
verpflichtet und nicht bereit.
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